Gewinne einen Urlaub im neuen Explorer Hotel Zillertal in Kaltenbach
Die Vorbereitungen laufen auf Hochtouren
Die Teppiche und Fliesen sind verlegt, die Panoramakarten an die Wände tapeziert, die Bar und Rezeption stehen, die Badezimmer sind fertig - fehlen eigentlich nur noch die Betten ;-)
Wir freuen uns schon sehr auf den 01. Juli 2017 wenn das neue Explorer Hotel Zillertal seine Pforten in Kaltenbach öffnet. Nur 5 Autominuten von der Zillertalarena entfernt, findest Du tolle Wanderwege, Abenteuerspielplätze, Sommerrodelbahnen und Klettergärten. Freue Dich mit uns und gewinne einen Urlaub für 2 Personen im neu eröffneten Hotel.
Gewinne
1. Preis | 2 Übernachtungen im Explorer Hotel Zillertal für 2 Personen |
2. Preis | 1 Explorer Biketrikot |
3. Preis | 1 coole Explorer SIGG-Flasche |
Wie machst Du mit?
Fülle bis zum 09. Juli 2017 das unten stehende Formular aus und kreuze die richtigen Antworten zu den drei Fragen rund um das sportliche Zillertal an. Damit fällst Du in den Lostopf und hast die Chance auf einen der drei coolen Gewinne. Die Gewinner werden im nächsten Newsletter bekannt gegeben.
Das Gewinnspiel ist zu Ende
Das sind die Gewinner:
1. Preis | 2 Übernachtungen im Explorer Hotel Zillertal für 2 Personen | Edgar S. |
2. Preis | 1 Explorer Biketrikot | Josef W. F. |
3. Preis | 1 coole Explorer SIGG-Flasche | Silke Z. |
Herzlichen Glückwunsch!!
Bitte melde Dich per Mail marketing@explorer-hotels.com mit Deiner Adresse (und Kleidergröße), damit wir Dir den Gewinn schnellstmöglich zuschicken können.
Teilnahmebedingungen
1. Registrierung/Teilnahme
Für die Teilnahme an der Ziehung sind mindestens Vor-, Nachname und E-Mail-Adresse anzugeben. Außerdem ist anzugeben, dass der Teilnehmer das 18. Lebensjahr vollendet hat. Die Verantwortung für Änderungen dieser Daten, insbesondere der E-Mail-Adresse, liegt beim Teilnehmer.
2. Teilnahmeberechtigte
Teilnahmeberechtigt sind alle Personen, die zum Zeitpunkt ihrer Teilnahme das 18. Lebensjahr vollendet haben. Mitarbeiter der Explorer Hotels Entwicklungs GmbH, Explorer Hotel Fischen GmbH & Co. KG, Explorer Hotel Nesselwang GmbH & Co. KG, Explorer Hotel Schönau GmbH & Co. KG, Explorer Hotel Montafon GmbH, die Explorer Hotel St. Johann GmbH & Co. KG und die Explorer Hotel Kaltenbach GmbH (im folgenden alle zugehörigen Firmen genannt) sowie deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
3. Sonstige Bedingungen der Teilnahme
Die Teilnahme ist nur durch das Einsenden eines Freizeittipps möglich. Durch die Teilnahme am Gewinnspiel erklärt der Teilnehmer sein Einverständnis mit den Regeln des Gewinnspiels. Die Explorer Hotels Entwicklungs GmbH und alle zugehörigen Firmen sind berechtigt einzelne Teilnehmer bei Missbrauch der Regeln auszuschließen. Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die eingesandten Texte, sowie der Vorname und Wohnort des Teilnehmers auf diversen Social Media Kanälen und unserer Homepage veröffentlicht werden dürfen. Die Teilnahme ist bis 23.59 Uhr am 09. Juli 2017 möglich.
4. Gewinnermittlung
Unter allen richtigen Antworten entscheidet das Zufallslos.
5. Benachrichtigung der Gewinner
Die Gewinner werden benachrichtigt und auf der Facebook-Seite und Homepage der Explorer Hotels Entwicklungs GmbH und aller zugehörigen Firmen sowie im Newsletter der Explorer Hotels Entwicklungs GmbH und aller zugehörigen Firmen veröffentlicht.
6. Übermittlung der Gewinne
Die Gewinne werden entweder persönlich übergeben oder an die bei der Registrierung vollständig angegebene Adresse versendet. Der Gewinn ist nur durch den Gewinner persönlich einlösbar und nicht übertragbar.
7. Beendigungsmöglichkeiten
Die Explorer Hotels Entwicklungs GmbH und aller zugehörigen Firmen behalten sich das Recht vor, das Gewinnspiel jederzeit ohne Vorankündigung abbrechen oder beenden zu können. Dies gilt insbesondere, wenn das Gewinnspiel aus irgendwelchen Gründen nicht planmäßig laufen kann, so etwa bei Infektion von Computern mit Viren, bei Fehlern der Soft- und/oder Hardware und/oder aus sonstigen technischen und/oder rechtlichen Gründen, welche die Verwaltung, die Sicherheit, die Integrität und/oder reguläre und ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels beeinflussen.
8. Datenschutz
Die von uns erhobenen und verarbeiteten personenbezogenen Daten werden in erster Linie zu Zwecken der Abwicklung sowie zur Zusendung von Newslettern verwendet. Dabei beachten wir selbstverständlich alle anwendbaren Datenschutzgesetze, die für Deutschland und Österreich Gültigkeit haben.
9. Rechtsweg und Haftung
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es besteht kein einklagbarer Anspruch auf die Auszahlung der Gewinne. Die Explorer Hotels Entwicklungs GmbH und alle zugehörigen Firmen haften nicht für den Verlust, die Verspätung, die Verzögerung, die Veränderung, die Manipulation und/oder die Fehlleitung von E-Mails und/oder Daten bei der Dateneingabe, - erfassung, - übertragung und/oder - speicherung, welche ihre Ursache in fremden Datennetzen, insbesondere dem Internet bzw. dem WWW, in fremden Telefonleitungen und/oder anderer Hard- und/oder Software der Teilnehmer und/oder Dritter haben; dies betrifft insbesondere auch fehlerhafte, fehlende, unterbrochene, gelöschte oder defekte Daten.
Die Explorer Hotels Entwicklungs GmbH und alle zugehörigen Firmen haften auch nicht für unkorrekte Informationen, die durch Teilnehmer und/oder Dritte, deren Hardware und/oder Software hervorgerufen werden und die für das Gewinnspiel gebraucht werden oder mit diesem im Zusammenhang stehen. Insbesondere wird keine Haftung übernommen, wenn E-Mails oder Dateneingaben nicht den dort aufgestellten Anforderungen entsprechen und infolgedessen vom System nicht akzeptiert und/oder angenommen werden.
Ferner haften die Explorer Hotels Entwicklungs GmbH und alle zugehörigen Firmen nicht bei Diebstahl oder der Zerstörung der die Daten speichernden Systeme und/oder Speichermedien oder bei der unberechtigten Veränderung und/oder Manipulation der Daten in den Systemen und/oder auf den Speichermedien durch die Teilnehmer oder Dritte. Die Explorer Hotels Entwicklungs GmbH und aller zugehörigen Firmen haften weiter nicht für Schäden, die dem Gewinner oder Angehörigen des Gewinners in Zusammenhang mit dem Gewinn widerfahren.
10. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung der Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Veranstalter und Teilnehmer sind in einem solchen Falle verpflichtet, an der Schaffung von Bestimmungen mitzuwirken, durch die ein der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich möglichst nahekommendes Ergebnis erzielt wird.